Stellvertretende Stationsleitung (m/w/d) - Station M-INF 1 / 11822 / Klinik für Infektiologie
Stellvertretende Stationsleitung (m/w/d) - Station M-INF 1
(Entgeltgruppe: KR 11 TV-L)
Einsatzbereich: Klinik für Infektiologie - Station M-INF 1
Stellen ID: 11822
Eintritt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang: Vollzeit / 38,5 Wochenstunden; Teilzeit möglich
Vertragsart: Unbefristet
Ihre Aufgaben
- Ablauforganisation und Steuerung der Prozesse auf Station
- Dienstplangestaltung inklusive Ausfallmanagement unter Nutzung stationsinterner und bereichsübergreifender Personalressourcen
- Steuerung des Personaleinsatzes sowie einer zielgerichteten Personal- und Organisationsentwicklung
- Einarbeitung neuer Beschäftigter, Auszubildender und Weiterbildungsteilnehmer/innen gemäß Einarbeitungskonzept sowie Unterstützung der Praxisanleiter/innen und Mentor/innen bei der Umsetzung
- Planung, Steuerung und Evaluierung des Pflegeprozesses im Rahmen des Risiko- und Qualitätsmanagements
- Sicherstellung einer evidenzbasierten pflegerischen Betreuung und Versorgung unserer Patient/innen auf universitärem Niveau
- Pflegefachliche Beratungen von Patient/innen und deren Angehörigen bei Fragen und Problemstellungen
- Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen im Sinne des Pflegeprozesses
Ihr Profil
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
- Wünschenswert ist eine abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer Station oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich Pflegemanagement oder vergleichbar
- Kommunikationsstärke und Belastbarkeit sowie eigeninitiatives, selbständiges und verantwortliches Handeln
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- Planungs-, Organisations- und Steuerungsvermögen
- Sichere Kenntnisse in allen aufgabenrelevanten Gesetzen und Verordnungen (MPG, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz u.a.)
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf:
- Tarifvertrag-Entlastung: Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel, mehr Zeit für Patient/innen und während der Übergangsphase bis zum 30.06.2024 pauschal fünf Entlastungstage (bei einer Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeit anteilig)
- Bei Wechselschicht bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
- Eine Pflegezulage i.H.v. 150,77 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangebote finden Sie hier
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen: Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen., Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt., Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet., Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt., Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
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