Stations-Case Manager/in (m/w/d) - Station A2 / 11695 / Klinik für Augenheilkunde - Station A2
Stations-Case Manager/in (m/w/d) - Station A2
(Entgeltgruppe: KR 8 TV-L)
Einsatzbereich: Klinik für Augenheilkunde - Station A2
Stellen ID: 11695
Eintritt: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang: Teilzeit / 28,88 von 38,5 Wochenstunden (75%-Stelle)
Vertragsart: Unbefristet
Ihre Aufgaben
- Ansprechpartner für Patient/innen vom Eintritt in die stationäre Behandlung bis zur Entlassung/Überleitung
- Aufbereitung der administrativen Datensätze zur Reduzierung von Fehlern sowie zur Bearbeitung unvollständiger Angaben bei Notaufnahmen
- Belegungsmanagement auf der Station
- Visitenbegleitung
- Anmeldung und Koordination weiterführender Diagnostik während des stationären und poststationären Aufenthaltes der Patient/innen
- Einbindung und enge Kommunikation mit allen weiteren Leistungserbringern im Behandlungsprozess
- Bedarfsklärung zur poststationären Versorgung ab dem Aufnahmetag
- Organisation der Nachsorge, Einschalten des Sozialdienstes und frühzeitige Information der Nachversorger
- Aktive Teilnahme an Qualitätszirkeln
Ihr Profil
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
- Einschlägige Berufserfahrung im Klinik-Case-Management ist wünschenswert
- Eine abgeschlossene Weiterbildung im Bereich Case-Management oder die Bereitschaft, diese zu erlangen, ist wünschenswert
- Sicherer Umgang mit EDV, insbesondere Medico und MS-Office
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf:
- Tarifvertrag-Entlastung: Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel, mehr Zeit für Patient/innen und während der Übergangsphase pauschal drei Entlastungstage (bei einer Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeit anteilig)
- Einen Dienstplan von Montag bis Freitag im Tagdienst
- Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangebote finden Sie hier
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Förderung von Sportangeboten, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen: Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen., Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt., Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet., Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert., Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt., Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
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