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Leitung (w/m/d) der Fachgruppe „Hoheitlicher Strahlenschutz“

Das LIA ist die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Landesregierung NRW und die Dienststellen des staatlichen Arbeitsschutzes nachhaltig, fachlich und partiell operativ. Zusätzlich übernimmt das LIA zentrale Aufgaben für die Arbeitsschutzverwaltung (z.B. Marktüberwachung und Produktprüfung) sowie sicherheitstechnische Aufgaben zum Schutz Dritter (z.B. Strahlenschutz und zentrale Radonstelle des Landes).
Hinweis: Gemäß Kabinettbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 21. Juni 2023 ist geplant, ein Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) in dieser neuen Landesoberbehörde zusammen zu führen.
Im Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) ist ab sofort die Stelle
Leitung (w/m/d) der Fachgruppe „Hoheitlicher Strahlenschutz“
zu besetzen.
Es handelt sich um eine Stelle der Laufbahngruppe 2.2. bis zur BesGr A 15 LBesO A NRW. Bei Tarifbeschäftigten erfolgt die Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), sofern die tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist Düsseldorf.
Der Arbeitsbereich
Zu den Aufgaben der Fachgruppe gehören die Durchführung landesweiter hoheitlicher Aufgaben im Strahlenschutz sowie die Beratung und Unterstützung der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (ASV) bei rechtlichen und technischen Fragestellungen im Bereich des Strahlenschutzes.
Außerdem ist die Leitung juristische Ansprechperson im Strahlenschutz für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und vertritt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) in dem Bund-Länder-Gremium Fachausschuss Recht.
Zu den Aufgaben gehören:

  • Leitung der Fachgruppe „Hoheitlicher Strahlenschutz“ sowie ihre strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung
  • Juristische Ansprechperson für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für rechtliche Fragestellungen im Strahlenschutz, insbesondere für das MAGS als Mitglied im ständigen Bund-Länder-Gremium Fachausschuss Recht
  • Bearbeitung rechtlicher Fragen der ASV im Strahlenschutz
  • Bearbeitung und Unterstützung der Fachgruppen im LIA bei sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen
  • Förderung der individuellen Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Qualitätssicherung und Prozessoptimierung in der Durchführung hoheitlicher Strahlenschutzverfahren sowie bei der Wahrnehmung von Aufsichtstätigkeiten im Strahlenschutz
  • Sicherstellung der fachlichen Beratung und operativen Unterstützung der ASV zu Fragestellungen im Strahlenschutz

Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bereich Rechtswissenschaften (einschließlich 2. juristisches Staatsexamen)
  • Mehrjährige berufliche Erfahrungen in Tätigkeiten des höheren Dienstes bzw. Erfahrungen als Führungskraft sind von Vorteil
  • Erfahrungen im Strahlenschutz sind von Vorteil
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office)
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
  • Engagement, Verantwortungsbewusstsein und eine strukturierte Arbeitsweise, Eigeninitiative und selbstständiges Handeln
  • Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen und zu motivieren sowie Teamfähigkeit
  • Führerschein der Klasse B wünschenswert und Bereitschaft zu Dienstreisen

Das LIA fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch gleitende Arbeitszeit, flexible Teilzeitmodelle und Telearbeit. Zudem bieten wir umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb und Ausbau von fachlichen wie per­sönlichen Kompetenzen an. Eine gute ÖPNV-Anbindung sowie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das LIA sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbe­hinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrück­lich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewer­bungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Sofern in der Person der Bewerberin/des Bewerbers Gründe vorliegen, die ein Abweichen von den Bewerbungsmodalitäten erforderlich machen könnten, wenden Sie sich an die nachstehenden Ansprechpersonen für allgemeine Fragen.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir freuen uns deshalb über Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter und Nationalitäten.
Die Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitkräfte geeignet.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte bei fachlichen Fragen an Frau Dr. Mayer-Figge (Tel.: 0211/3101-2229), bei allgemeinen Fragen an Frau Roring (Tel.: 0211/3101-1291).
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich als PDF-Datei unter Angabe des Betreffs 2024/FG2.205 bis zum
15.09.2024
per E-Mail an bewerbungen@lia.nrw.de.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.
www.lia.nrw
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Veröffentlicht am 23.08.2024

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