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Kreisdirektor*in

Kreisdirektor*in

Ihre Aufgaben

Mit der Position ist die Tätigkeit einer Dezernentin bzw. eines Dezernenten verbunden. Die Festlegung des zukünftigen Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Der derzeitige Amtsinhaber ist gem. § 47 Abs. 4 der KrO NRW zum Kämmerer bestellt worden.

Ihr Profil

  • Bewerber*innen müssen über die Befähigung zum Richteramt oder zur Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals höherer Dienst) verfügen.
  • Zudem müssen Sie über mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen (§ 47 Abs. 1 der KrO NRW).
  • Weiterhin sollten Sie fundierte Erfahrung und Sozialkompetenz in leitender Funktion in der öffentlichen Verwaltung gesammelt haben.
  • Abschließend überzeugen Sie mit Ideenreichtum und ausgeprägter Eigeninitiative.

Die Kreisdirektorin bzw. der Kreisdirektor wird vom Kreistag gewählt und für die Dauer von 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 5 Landesbesoldungsordnung. Zudem wird eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Vorschriften gezahlt.

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Unbefristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 22.12.2024

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