Kreisdirektor*in
Kreisdirektor*in
Ihre Aufgaben
Mit der Position ist die Tätigkeit einer Dezernentin bzw. eines Dezernenten verbunden. Die Festlegung des zukünftigen Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Der derzeitige Amtsinhaber ist gem. § 47 Abs. 4 der KrO NRW zum Kämmerer bestellt worden.
Ihr Profil
- Bewerber*innen müssen über die Befähigung zum Richteramt oder zur Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals höherer Dienst) verfügen.
- Zudem müssen Sie über mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen (§ 47 Abs. 1 der KrO NRW).
- Weiterhin sollten Sie fundierte Erfahrung und Sozialkompetenz in leitender Funktion in der öffentlichen Verwaltung gesammelt haben.
- Abschließend überzeugen Sie mit Ideenreichtum und ausgeprägter Eigeninitiative.
Die Kreisdirektorin bzw. der Kreisdirektor wird vom Kreistag gewählt und für die Dauer von 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 5 Landesbesoldungsordnung. Zudem wird eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Vorschriften gezahlt.
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.