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Fachärztin/-arzt (w/m/d) für Arbeitsmedizin in der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

In der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärzte der Stadt Gelsenkirchen ist die Stelle

einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Arbeitsmedizin oder einer Ärztin bzw. eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (w/m/d)

Kennziffer: E 2024 - 197 (bitte bei Bewerbung angeben)
unbefristet zu besetzen.
Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

  • Beratung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Beratung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen sowie arbeitshygienischen Fragen
  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Einstellungsuntersuchungen
  • Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Aktive Beteiligung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie an Aktionen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen zu arbeitsmedizinischen Fragen

Das bringen Sie mit

Voraussetzung für diese Tätigkeit ist ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und die Approbation. Zusätzlich ist die Weiterbildung als Fachärztin bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erforderlich.
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

  • Hohe Beratungskompetenz sowie verbindliches und professionelles Auftreten
  • Empathie, Teamfähigkeit und analytisches Denkvermögen
  • Hohe Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit
  • Persönliches Engagement und Flexibilität

Fundierte Kenntnisse über arbeitsschutzrelevante Gesetze, Verordnungen und Vorschriften werden vorausgesetzt. Gute Kenntnisse der Microsoft-Office-Standardsoftware sowie Erfahrungen im Umgang mit einer arbeitsmedizinischen Anwendersoftware sind von Vorteil.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Das erwartet Sie bei uns:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Ein sicherer Arbeitsplatz in einer unbefristeten Voll- oder Teilzeitstelle
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 15 TVöD sowie Zahlung einer monatlichen Zulage nach TVöD i. H. v. 300,00 € (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) bzw. eine Besoldung nach BesGr. A 15 LBesG NRW
  • Bei Vorliegen der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen und entsprechender Bewährung ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
  • Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells.
  • Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann auf Antrag gewährt werden
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine gute betriebliche Altersvorsorge
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV

Das ist Ihre Ansprechpartnerin:
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Stabstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, Frau Lautzschmann (Tel. 0209 169 - 23 18), gerne zur Verfügung.
Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Sie fühlen sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 30.11.2024

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Veröffentlicht am 11.10.2024

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